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    Unser Konzept zur Angehörigenarbeit

    1. die Bedeutung Angehöriger in der ambulanten Pflege
    2. die Organisation der Zusammenarbeit mit den Angehörigen
    2.1. Erstgespräch / Einzelberatung
    2.2. Kurs für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI
    2.3. Anleitung und Beratung der Angehörigen während der Leistungserbringung
    2.3.1 häusliche Pflegeschulung nach § 45 SGB XI
    2.3.2 Anleitung während des Pflegealltags
    2.4. Einbeziehen der Angehörigen in den Pflegeprozeß
    2.5. Pflegeeinsatz nach § 37 SGB XI
    2.6. regelmäßige Kundenbefragungen
    2.7. Beschwerdemanagement

    1. Die Bedeutung Angehöriger in der ambulanten Pflege
    Anders als in einem Alten- und Pflegeheim, in dem "rund um die Uhr" Pflege und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte geleistet wird, ist die ambulante Pflege häufig auf die Zusammenarbeit mit den pflegenden Angehörigen angewiesen. Diese nehmen viele Belastungen und Einschränkungen in ihrem Alltag hin, damit der Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause selbstbestimmt leben kann. Wir wollen Sie - als pflegenden Angehörigen - in dieser Lage unterstützen und entlasten, indem wir

    • einzelne Leistungen übernehmen,

    • Sie in der konkreten Pflegesituation anleiten und beraten,

    • Sie in der Pflege und Betreuung schulen,

    • weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und

    • Ihnen einfach nur zuhören, vor allem in schwierigen Zeiten.


    2. Die Organisation der Zusammenarbeit mit den Angehörigen

    2.1 Erstgespräch / Einzelberatung

    Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen sind für Außenstehende oft ein Buch mit sieben Siegeln. Daher bieten wir eine individuelle Beratung für Sie und Ihre Angehörigen an, gerade wenn Sie erst vor kurzem die Pflege und Betreuung übernommen haben oder für sich selbst Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren mit uns einen Termin. Wir besuchen Sie gerne zu Haus.

    Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Bereichen:

    • Wie viel kostet die Pflege und wie wird sie finanziert?
    • Wie kann bei einer körperlichen Behinderung des Pflegebedürftigen die Wohnung baulich verändert werden? Wer kommt für die Kosten auf?
    • Wie sind die Pflegepersonen abgesichert?
    • Welche zusätzlichen Hilfs- und Entlastungsangebote als Pflegeperson können Sie in Anspruch neh-men? Etwa "Essen auf Rädern", Hausnotruf, Einkäufe erledigen, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege, Vermittlung von freiberuflich tätigen Pflegekräften z.B. für eine umfassende nächtliche Betreuung.
      Wir machen Sie bekannt mit weiteren Hilfsangeboten, wie etwa Selbsthilfegruppen, Hospizverein usw.

Sollten Sie sich für uns entschieden haben, vereinbaren wir mit Ihnen ein sog. "Erstgespräch". In diesem etwa einstündigen Erstgespräch wird mit Ihnen zusammen besprochen:

Wie pflegebedürftig ist Ihr Angehöriger? Daraus ergibt sich der Umfang der benötigten Hilfe.

  • Welche Leistungen zu welchen Zeiten können wir übernehmen, welchen Pflegeanteil wollen Sie als Angehöriger leisten?
  • Wie wird die Pflege finanziert? Wir ermitteln, ob das Geld der Pflegekasse für die notwendigen Pflege-leistungen ausreicht. Wenn das nicht der Fall ist, klären wir mit Ihnen:
  • ob ggf. einige Leistungen von Ihnen privat finanziert werden können,
  • oder ob Anspruch auf Sozialhilfe besteht
  • oder aber mehr Pflegeleistungen von Ihnen erbracht werden als vorher geplant waren.
  • Sind alle Fragen geklärt, erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag.

In einem nächsten Termin wird der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben.

2.2 Kurse für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI

Nach § 45 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an Pflegekursen, die die Pflegekassen in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner anbieten. Dort werden Ihnen die wichtigsten Grundlagen der häuslichen Pflege und Betreuung nahegebracht.

Diese Pflegekurse richten sich

  • an pflegende Angehörige,

  • an Angehörige, die noch keinen Angehörigen pflegen, aber vor dieser Entscheidung stehen

  • an ehrenamtlich Pflegende und

  • an Personen, die an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert sind.

    Folgende Inhalte werden in diesen Seminaren behandelt:

  • Prinzip der aktivierenden Pflege

  • Körperpflege (Wahl der Pflegemittel, Techniken der Körperpflege)

  • An- und Auskleiden

  • Behandlung einer Inkontinenz (z.B. Umgang mit Vorlagen, Toilettentraining)

  • Prophylaxen, etwa Druckgeschwür, Lungenentzündung, Thrombose (Verschluß von Venen), Kontrak-turen, Sturz usw.

  • Hebe- und Tragetechniken (z.B. aufstehen und hinlegen aus und in das Bett)

  • rückenschonende Arbeitsweise

  • sinnvoller Umgang mit Hilfsmitteln (etwa Badewannenlifter, Duschstuhl)

  • seniorengerechte Ernährung / Ernährung mittels einer Ernährungssonde / Anreichen des Essens / Durst anregen

  • Beobachtung von Veränderungen im Gesundheitszustand

  • Atmung, Puls, Blutdruck und Temperatur

  • Umgang mit Medikamenten (Lagerung und Verabreichung)

  • aktive und passive Bewegungsübungen

  • Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)

  • Umgang mit Sterbenden

  •  

    Tips zur eigenen Entlastung vom Pflegealltag

     

  • Fragen, Probleme und Anregungen der Teilnehmer


Zu allen behandelten Themen erhalten Sie leicht verständliche Literatur zum Nachlesen. Die Kurse umfassen meist 12 bis 16 Doppelstunden. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Geleitet wer-den die Kurse von einer Pflegefachkraft mit einer einschlägigen Weiterbildung.

Wir vermitteln Ihnen gerne einen für Sie passenden Platz.

2.3 Anleitung und Beratung der Angehörigen während der Leistungserbringung

2.3.1 häusliche Pflegeschulung nach § 45 SGB XI

Unsere geschulte Pflegefachkraft kann eine Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause durchführen. Das kann notwendig werden, wenn Sie etwa unvorbereitet einen Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen müs-sen und zurzeit keinen Kurs für pflegende Angehörige besuchen können oder wollen. So versetzen wir Sie in die Lage, eine sichere Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen zu gewährleisten. Wir können somit im Vorfeld stark belastende Ereignisse und Krisen zwischen dem Pflegenden und dem Pflegebedürftigen vermeiden helfen.

Aber auch wenn Sie einen Pflegekurs besucht haben und in einer anspruchsvollen Pflegesituation Hilfestel-lung benötigen, können wir nach Absprache mit der Pflegekasse eine häusliche Pflegeschulung bei Ihnen durchführen. Die Schulung dauert in der Regel zwei Stunden. Dabei gehen wir auf Ihre speziellen Probleme ein und können bestimmte praktische Dinge mit Ihnen zusammen besonders einüben. Zum Abschluß erhal-ten Sie geeignete Fachliteratur für Laienpfleger zur Hauskrankenpflege

Die Kosten werden nach erfolgter Berechtigung durch die Pflegekasse übernommen.
Bitte sprechen Sie uns auch an, wenn Bedarf besteht!

2.3.2 Anleitung während des Pflegealltags

Neben der häuslichen Schulung sehen wir es in unserer täglichen Arbeit als Selbstverständlichkeit an, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sie, als pflegende Angehörige werden von uns als gleichberechtigte Pflegeperson behandelt. Wann immer Sie konkrete Hilfestellung in der Pflegesituation benötigen, erhalten Sie diese von uns. Unsere Pflegekräfte zeigen Ihnen beispielsweise bestimmte Lagerungstechniken, etwa um Druckgeschwüre auch mit verfügbaren Hilfsmitteln zu vermeiden.

2.4 Einbeziehen der Angehörigen in den Pflegeprozeß
Der Pflegeprozeß ist ein systematischer Problemlösungsprozeß. Mit ihm gelingt es den professionellen Pflegekräften, den Pflegebedarf zu strukturieren. Dies geschieht in den Schritten:

  • Informationssammlung

  • Erhebung der Pflegeprobleme und der verbliebenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen

  • Planung der Pflegemaßnahmen

  • Durchführung der Pflegemaßnahmen und

  • der Überprüfung, ob die Pflege und Betreuung den gewünschten Erfolg gebracht hat.


Am besten gelingt der Pflegeprozeß, wenn sich die Angehörigen bzw. der Pflegebedürftige aktiv daran be-teiligen. Sie informieren z.B. über bestimmte Gewohnheiten, Eigenheiten und Rituale. Wichtig ist auch zu wissen, was der Pflegebedürftige noch selbst machen kann, so daß die Pflegemaßnahmen und die verbliebenen Fähigkeiten individuell geplant werden können. Wenn diese bekannt sind, fällt es viel leichter, die tägliche Pflege und Betreuung individuell zu gestalten.

Ein Beispiel: Der Pflegebedürftige ist bei hohen sommerlichen Temperaturen ausgetrocknet. Er benötigt mehr Flüssigkeit. Die Pflegefachkraft erkundigt sich: Wieviel trinkt der Pflegebedürftige zurzeit? Was trinkt er gerne? Zu welchen Zeiten trinkt er üblicherweise? Kann er das Getränk selbst zu sich nehmen? Kann er selbständig zum Kühlschrank gehen? Die Flasche öffnen usw.? Diese Informationen sollten gemeinsam im Gespräch zusammengetragen werden, um geeignete Maßnahmen planen zu können.

Etwa:

  • Bereitstellen der Getränkeflaschen an einem Ort, den der Pflegebedürftige problemlos erreichen kann.

  • Thermoskannen mit Tee bereitstellen, weil das sein Lieblingsgetränk ist.

  • Angehöriger reicht regelmäßig Getränke an und achtet auf die Menge usw.


Damit diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, müssen sie so gestaltet sein, daß die pflegenden Angehörigen, bzw. der Pflegebedürftige selbst sie umsetzen können. Ansonsten kann das Ziel, etwa zwei Liter am Tag zu trinken, nicht erreicht werden.

Biographiearbeit:

Die Biographiearbeit ist ebenfalls fester Bestandteil des Pflegeprozesses. Um etwas über das Leben des Pflegebedürftigen zu erfahren, sind der Pflegebedürftige selbst und seine Angehörigen die wichtigsten In-formationsquellen.

Jeder Mensch hat seine eigenen prägenden Lebenserfahrungen und -einstellungen. Er hat im Laufe der Zeit bestimmte Problemlösungsmöglichkeiten entwickelt, hat Eigenheiten, bestimmte Gewohnheiten und Rituale, die sein Leben bestimmen. Die Generation, die heute Pflege braucht, hat in ihrer Kindheit oder in ihrer Jugend Kriegserfahrungen durchmachen müssen und ist nicht selten traumatisiert. Diese Erfahrungen können sich in der täglichen Pflege und Betreuung widerspiegeln.

Eine alte Dame mit Demenz etwa, die gerade diese Phase ihres Lebens wieder erlebt, hortet und ißt Lebensmittel, obwohl das Verfallsdatum längst abgelaufen ist oder Nahrungsmittel verschimmelt sind. Die Begründung für dieses Verhalten liegt in den Kriegserlebnissen, wo Hunger herrschte und Nahrungsmittel knapp waren. Lebensmittel wurden nicht einfach weggeworfen. In der professionellen Pflege wird die Sammlung dieser Informationen deshalb auch unter dem Begriff Biographiearbeit zusammengefaßt. In der Biographie liegt häufig der Schlüssel für uns unverständliche Handlungen.

2.5 Pflegeeinsatz nach § 37 SGB XI
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und bekommen ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse? In diesem Fall sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Pflegeeinsatz von einem zugelassenen am-bulanten Pflegedienst abzurufen. Die Einsätze sind in der Pflegestufe I und II halbjährlich und bei der Pflegestufe III vierteljährlich nachzuweisen.

Wir möchten Ihnen bei diesem Pflegeeinsatz beratend zur Seite stehen. In einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihnen wollen wir uns die Pflege und Betreuung ansehen:

  • Mit Ihrem Einverständnis und dem Einverständnis des zu Pflegenden nimmt unsere Pflegefachkraft den Pflegebedürftigen näher in Augenschein, wie etwa den Hautzustand, den Zustand der Kleidung, das Umfeld usw. Wenn unsere Pflegefachkraft den Eindruck gewinnt, daß Sie als pflegende Angehöri-ge mit der Pflege und Betreuung am Rande Ihrer Kraft sind, bespricht Sie mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten.

  • Ggf. empfehlen wir Ihnen Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege.

  • Unsere Pflegefachkraft macht Sie aufmerksam auf einen unentgeltlichen Pflegekurs sowie eine häusli-che Schulung für pflegende Angehörige, die Sie in Anspruch nehmen können.

  • Und wir vermitteln Ihnen auf Wunsch weitere Hilfsangebote, wie etwa Essen auf Rädern oder Hausnotrufdienste.

  • Sollten Sie diesen Pflegeeinsatz nicht abrufen, kürzt Ihre Pflegekasse die Geldleistung oder stellt sie gar ganz ein. Der Gesetzgeber möchte damit einen Mißbrauch des Pflegegeldes verhindern.

2.6 regelmäßige Kundenbefragungen

Wir führen im Rahmen unseres Qualitätsmanagements einmal jährlich anonyme Kundenbefragungen durch. Sie bekommen von uns einen einfachen kurzen Fragebogen ausgehändigt, mit der Bitte, ihn auszufüllen und an uns zurück zu senden.

Damit wollen wir unsere Stärken und Schwächen herausfinden, um unsere Dienstleistungen an Ihre Bedürfnisse und Wünsche anzupassen und verbessern zu können. Die Fragen, die wir an Sie haben, betreffen z.B. folgende Bereiche:

  • Zuverlässigkeit unseres Pflegedienstes, etwa Pünktlichkeit, Berücksichtigung der gewünschten Pflege-zeiten, Erbringung der vereinbarten Leistungen

  • Pflege und Betreuung durch kontinuierlich gleiche Pflegekräfte

  • Durchführung der Pflege

  • Freundlichkeit der Mitarbeiter

  • Nachvollziehbarkeit der Abrechnung

2.7 Beschwerdemanagement

Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst. Deshalb haben wir ein Beschwerdemanagement mit geregeltem Ablauf und Verantwortlichkeiten eingerichtet. Unsere Ziele des Beschwerdemanagements sind:

  • Ihre Zufriedenheit wieder herzustellen,

  • den Beschwerdeweg für Sie so leicht wie möglich zu machen,

  • den Inhalt der Beschwerde zur Verbesserung unserer Leistungen zu nutzen und

  • die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen in unserem Pflegedienst voranzutreiben.

Wir bitten Sie nicht zu zögern; Ihre Beschwerde an uns zu richten, seien es auch nur kleine Dinge, die Sie ärgern. Sie können dies telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch tun.

Jede Beschwerde wird bei uns dokumentiert und regelmäßig in unserer Teambesprechung diskutiert, um ggf. Abläufe und Verantwortlichkeiten zu verändern. Wir sagen Ihnen zu, daß auf Ihre Beschwerde, falls notwendig, sofortige Maßnahmen ergriffen werden, andernfalls aber spätestens innerhalb von einer Woche reagiert wird und wir uns um eine schnellstmögliche Lösung bemühen.